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Beitragsordnung Förderverein "Sporthilfe VfL Hameln Handball e.V."

Beitragsordnung Förderverein "Sporthilfe VfL Hameln Handball e. V." 

(gemäß § 4 der Vereinssatzung)

 

1. Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Spenden und andere Zuwendungen an den Verein sind nicht Gegenstand dieser Beitragsordnung. 

 

2. Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23. April 2013 rückwirkend am 1. Januar 2013 in Kraft. Sie hat Gültigkeit bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

 

3. Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. 

 

Es gelten folgende Beitragssätze:

 

  • 18,-- € für Rentner, Altmitglieder 

  • 25,-- € für Kinder, Jugendliche u. Studenten 

  • 30,-- € für Erwachsene 

  • 40,-- € für Familien ab 2 Personen 

 

4. Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Februar eines jeden Jahres fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt das Mitglied. Wird eine durch den Förderverein berechtigt eingereichte Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruch zurückbelastet, trägt das Mitglied die dem Verein ggf. dadurch entstehenden Kosten. Konten- und Anschriftenänderungen sind dem Verein rechtzeitig bekanntzugeben. 

 

5. Der Vereinsaustritt ist nach § 3.3 der Satzung jederzeit möglich. Eine Rückzahlung von Beiträgen ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

 

6. Diese Beitragsordnung kann durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert oder aufgehoben werden. Eine Änderung oder Aufhebung der Beitragsordnung wird mit Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam. 

 

7. Soweit im Rahmen der Mitglieder- und Beitragsverwaltung personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. 

 

Hameln, 23. April 2013